Die dunklen Seiten des Internet: Kinderpornografie für Jedermann

Im Grunde sollten diesen Monat die Möglichkeiten der Personalisierung und der Erstellung einer eigenen Homepage bei den Suchdiensten – neudeutsch Portalen – wie Yahoo, Excite usw besprochen und verglichen werden.

Schon bei den ersten Gehversuchen im Community-Bereich von Excite ist der Web-Elch aber auf erschreckende Funde gestossen. In einigen privaten Bereichen wird anhand von Bildern der Mißbrauch von Kindern vorgeführt. Excite beteiligt sich – unwissentlich ? – an der Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet.

Was aber ist überhaupt Kinderpornografie. Wenn in Medienberichten über das Internet berichtet wird, stehen entweder große geschäftliche Erfolge oder aber ebendiese Kinderpornografie regelmäßig im Mittelpunkt des Interesses. Für Aussenstehende erscheint bei flüchtiger Betrachtung das gesamte Internet als ein Treffpunkt pädophiler Straftäter.

Die Definition von Kinderpornografie und die Strafbarkeit der Verbreitung wird in Deutschland durch die Paragrafen 176, 176a und b und den Paragrafen 184 des Strafgesetzbuches geregelt. Demnach ist Kinderpornografie die Darstellung von sexuellen Handlungen an oder mit Kindern unter 14 Jahren und deren Festhalten in Bild und Ton. Nach strenger Auslegung des §184 Abs. 3 fällt auch Excite unter die Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Denn dort werden ohne größere Sicherungsmaßnahmen kinderpornografische Darstellungen zur Betrachtung vorgehalten.

Natürlich findet sich Kinderpornografie nicht nur im Internet. Schon vor der massiven Verbreitung der elektronischen Kommunikation fanden Pädophile Mittel und Wege ihrem Treiben nachzugehen und Bildmaterial zu tauschen oder zu verkaufen. Ob Bilder per Post getauscht wurden oder man Videobänder aus Holland oder Dänemark anonym beziehen konnte, ein Markt für diese Art perverser Lustbefriedung war immer vorhanden. Das Internet erleichtert allerdings dieses Treiben enorm.

Darum ist – oder besser sollte – jeder Internetdiensteanbieter für diesen Bereich besonders sensibilisiert sein. Eine so einfache Möglichkeit wie in den Communities von Excite um seinem Treiben nachzugehen, finden Pädophile und andere Straftäter sicher nicht oft.

Mit einer einfachen Onlineanmeldung kann jeder Internetbenutzer Mitglied bei Excite werden. Dieses Anmeldeformular verlangt keinerlei tatsächliche Verifikation der eingebenen Daten. Weder der Name noch sonstige persönlichen Daten müssen der Wahrheit entsprechen. Nach spätestens einer Minute ist jedermann in der Lage einen eigenen persönlichen Community-Bereich bei Excite einzurichten.

In der Privacy Policy von Excite ist man besonders stolz darauf, keinerlei persönlichen Daten der Nutzer zu erheben, wenn diese nicht ausdrücklich damit einverstanden sind. Hier steht scheinbar der Schutz der einzelnen Person – auch der Pädophilen – über dem Schutz der Allgemeinheit und der Verfolgung von Straftaten. Wie soll Excite bei dieser Datenschutzphilosophie in der Lage sein den Strafverfolgungsbehörden Informationen über entdeckte Straftäter in den Communities zu liefern. Fast eine totale Sicherheit für jeden Pädophilen.

Selbst das Einrichten eines eigenen Bereiches bei Excite verlangt praktisch keinerlei Preisgabe persönlicher Daten und verhindert nicht das Aufspielen wie auch immer gearteter illegaler Inhalte. Das simple Eingeben eines Community-Namens und einer kurzen Inhaltsangabe genügt. Wenn nicht gewünscht, taucht die Community niemals im offiziellen Verzeichnis bei Excite auf. Und welcher Pädophile will das schon?

Somit besteht die Möglichkeit völlig ohne Kontrolle einen Platz zu schaffen, um Bilder, andere Dateien aber auch Kontaktadressen auszutauschen. Zwar verlangt Excite bei der Erstellung der Community die Angabe, ob sogenanntes Adult Material – Pornografie – in der Community abrufbar ist. Aber der dadurch entstehende Schutz ist lediglich das Vorschalten einer Warnseite für den Betrachter. Durch einfaches Klicken auf den OK-Button gelangt man dann ohne weitere Prüfung der Volljährigkeit an das gewünschte Bildmaterial.

Excite verlangt zwar in den Community Standards, daß kinderpornografische Inhalte nicht aufgespielt werden. Außerdem behält sich Excite das Recht vor, solche Seiten zu löschen und an die Behörden zu melden. Nur hat Excite ja gar keine verfolgbaren Daten für die Behörden. In diesen Standards wird auch erklärt, daß Excite zwar nach illegalen Inhalten sucht. Diese Suche wird aber eingeschränkt auf alle, nur ein paar oder gar keine Bereiche der Communities (“… monitor some, all, or no areas …”). Die lasche Kontrolle beim Erstellen einer Community läßt eher auf “no areas” schliessen.

Nach der Entdeckung dieses Bildmaterials haben wir uns direkt an die spezielle Abteilung des LKA Bayern in München gewandt. In München besteht schon seit einiger Zeit eine Ermittlungsgruppe, die sich mit der Aufklärung von Straftaten im Internet beschäftigt. Kinderpornografie ist einer der Schwerpunkte dieser Arbeit.

Es werden dort aber nicht nur Anzeigen aufgenommen und die Beweise für die Verfolgung gesichert. Auch die eigenständige Ermittlung ohne besonderen Verdacht (also das Surfen im Internet) gehört zu den Aufgaben der Beamten. Bei einem solchen Fall wie dem Fund von Kinderpornografie bei Excite werden zuerst anhand der Internetadressen die Beweise gesichert und dann an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet.

Im Fall Excite geht beispielsweise eine Meldung über das BKA an den amerikanischen Customs Service und die IP in Washington. Diese verfolgen auf der Grundlage der eigenen bestehenden Gesetze den Fall weiter. Natürlich ist auch in den USA der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie analog zu den deutschen Gesetzen unter Strafe gestellt.

In den anderen Bundesländern stellt sich die Lage im Bezug auf die Ermittlungsfähigkeit der Polizei im Internet durchaus anders dar. Bayern hat schon sehr früh das Potential des Internet für die Verbreitung von illegalem Material erkannt. Aber z.B. in Niedersachsen werden die örtlichen Polizeibehörden vom LKA nicht durch eine eigene Sondergruppe in diesem Bereich unterstützt. Die Verfolgung gemeldeter Kinderpornografie im Internet wird von der Kripo vor Ort durchgeführt. Und die technische Ausstattung aber auch das Wissen sind nicht überall auf dem gleichen Stand.

So stehen einer Zahl von 600 gemeldeten Fällen im Zusammenhang mit Kinderpornografie im Internet beim LKA Bayern nur 38 Meldungen im Bereich des LKA Sachsen-Anhalt gegenüber. Nicht jedes Bundesland ermittelt gleich intensiv im Internet. Die meisten Bundesländer haben zwar spezielle Abteilungen für die Strafverfolgung in diesem Bereich. Diese werden aber nur bei einer Anzeige aktiv. Eine verdachtsunabhängige Suche im Internet wird nur in Bayern durchgeführt.

Die meisten Landeskriminalämter überlassen die weitere Ermittlung in solchen Fällen, speziell bei Straftaten im Ausland, dem BKA. Auf der Grundlage eines Innenministerbeschlusses hat das BKA die Ermittlungen im Bereich Kinderpornografie im Internet übernommen. Eine 12 köpfige Sondergruppe beschäftigt sich hier mit ca. 1500 Fällen pro Jahr. Davon betreffen 900 im Ausland begangene Staftaten oder auf ausländischen Servern – wie Excite – gehostete Angebote. Eine zentrale Datenbank für diesen Bereich ist beim BKA derzeit im Aufbau. Damit sollen Doppelermittlungen ausgeschlossen und der Austausch von Informationen erleichtert werden.

Wenn man beim Surfen im Internet zufällig – auch das aktive Suchen kann strafbar sein – auf Kinderpornografie stößt, wendet man sich am besten mit seiner Anzeige entweder an das LKA Bayern oder man nutzt das Meldesystem der Aktion “Netz gegen Kinderporno” der Zeitschrift CT. Hier werden auf Wunsch anonymisierte Meldungen an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Aber auch die anderen Bundesländer und das BKA nehmen Anzeigen in diesem Bereich über das Internet entgegen.

Die Verfolgung solcher Straftaten auch und gerade im Internet ist also durchaus gewährleistet. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden funktioniert nach Aussage des BKA nahezu reibungslos. Die Aufkärungsquote ist erfreulich hoch. Die Öffentlichkeit ist für dieses Thema nicht zuletzt durch vielfältige Aktionen verschiedenster Gruppen hoch sensibilisiert und unterstützt die Behörden tatkräftig durch Meldungen und Anzeigen bei dem Kampf gegen Kinderpornografie im Netz.

Warum machen es dann Dienste wie Excite und Co. potentiellen Straftätern so einfach ihrem illegalen Treiben nachzugehen. Kann oder will man dort nicht die Probleme sehen. Mit jedem Fall wie hier bei Excite mit den laschen Sicherheits- und Schutzvorkehrungen werden die Rufe nach weiterer und besserer Kontrolle des Datenverkehrs im Internet immer lauter.

Es bedarf aber keiner neuen und schärferen Gesetzgebung. Auch eine Zensur bestimmter Internetinhalte ist unerwünscht. Bestehende Gesetze und Regelungen müssen nur konsequent und von jedem Beteiligten angewendet werden. Wer sich wie Excite aus jeder Verantwortung faktisch freitstellt und Kinderschändern Tür und Tor im Internet öffnet, leistet nicht nur seinem eigenen Dienst sondern der gesamten freien Verbreitung von Informationen im Internet keine guten Dienste.

Weiterführende Links zum Thema
http://www.dksb.de/ Deutscher Kinderschutzbund e.V.
http://www.heise.de/ct/Netz_gegen_Kinderporno/ Aktion der Zeitschrift CT
http://www.polizei.bayern.de/schutz/kriminal/kinder/index.htm Das LKA Bayern und das PP München
http://195.20.226.2/tdh/aktion/kids.html Kampagne KiDs – Kinder im Datennetz schützen
http://www.excite.com Ein Beispiel für laschen Umgang mit Kinderpornografie
Der Web-Elch zur Lage des Internet: Vom Umgang mit der grenzenlosen Freiheit.