Monthly Archives: Oktober 1999

Vom Umgang mit der grenzenlosen Freiheit

Ein Fall wie der im Thema des Monats besprochene Fund von Kinderpornografie und anderer harter Pornografie bei einem renommierten Dienst wie EXCITE weckt im Bezug auf die Kontrolle des Internet regelmäßig schlafende Hunde. Medien, Politiker, Polizei- und Justizbehörden aber auch die Geheimdienste rufen dann nach neuen schärferen Gesetzen und einer besseren Überwachung des Internet.

Selbstverständlich ist es der weiteren Verbreitung der Internetnutzung wenig förderlich, wenn das Internet und seine Inhalte als außerhalb bestehender Gesetze und Konventionen stehend verstanden werden. Niemand wird allen Ernstes seinen Onlineshop für Tiernahrung im Internet in die Nähe von Kinderschändern oder Neonazis gerückt sehen wollen.

Aber braucht das Internet wirklich mehr Überwachung – sprich Zensur – seiner Inhalte von Außen. Oder reichen nicht auch die bestehenden Gesetze und ihre konsequente Anwendung aus? So ist zum Beispiel im Fall EXCITE die Darstellung von sexuellen Handlungen an und mit Kindern in Deutschland (dem Betrachterstandort) und den USA (dem Serverstandort) schon lange unter Strafe gestellt. Die Polizeibehörden beider Länder müssen in einem solchen Fall natürlich eng bei der Aufklärung zusammenarbeiten.

Gerade diese Zusammenarbeit und die Ermittlung im Internet stellt aber die Polizei vor neue Aufgaben. Ihre Mitarbeiter müssen für die Ermittlung im Internet nicht nur geschult werden. Auch die technische Ausstattung muß dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Leider ist dies nicht immer der Fall.

Man sieht sich nicht in der Lage die Straftaten angemessen zu verfolgen und fordert daher lieber die direkte Überwachung des Datenverkehrs bei den Providern. Verbunden damit ist auch oft der Wunsch, daß illegale oder unerwünschte Inhalte vom Provider ausgefiltert werden.

Seltsamerweise verlangt niemand, daß auch die normale Briefpost ständig im Postamt geöffnet wird und unerwünschte Sendungen dort vernichtet werden. Außerhalb des Internet reichen die bestehenden Gesetze und Verfolgungsmöglichkeiten also anscheinend aus.

Wer sollte auch entscheiden was durchgelassen und was ausgefiltert werden soll. In Staaten mit einem sehr unterentwickelten demokratischen Wesen sind solche Filtermechanismen bereits im Einsatz. So werden in China, den meisten arabischen Ländern, in Indonesien, Singapur aber auch in Indien und Australien vom Staat unerwünschte Internetseiten nicht angezeigt.

Dies kann selbstverständlich die Verbreitung von z.B. Kinderpornografie einschränken. Aber auch regierungskritische Meinungen oder unabhängige Medien mit kritischen Beiträgen (wie CNN) sind davon betroffen. In solchen Fällen unterliegt die Meinungsfreiheit und der ungestörte Informationsfluß im Internet im Kampf mit der staatlichen Verfolgung von tatsächlichen oder vermeintlichen Straftaten.

Die Internetgemeinde, also Provider und Nutzer, sollten vielmehr eigene Standards zur Sauberhaltung des Internet ohne staatlichen Eingriff entwickeln. Diese Standards sollten grenzüberschreitend gelten, um zwar einerseits zu Verhindern, daß strafrechtlich relevante Inhalte im Internet auftauchen, aber andererseits der freie und ungehinderte Austausch von Informationen nicht gefährdet wird.

Der ungehinderte Austausch von Informationen und Meinungen mit Menschen z.B. in China unterstützt die dort auch vorhandenen Forderungen nach mehr Demokratie und Mitbestimmung. Somit ist das Internet Motor von Veränderungen in den Regierungssystemen vieler Länder, besonders im asiatischen Raum. Aber nicht nur dort. Auch für Jugoslawien bedeutet der ungehinderte Zugang zu Informationen im Netz eine Chance den Anschluß an die demokratische Entwicklung Europas zu finden.

Unsere Kampagne des Monats ist ein gutes Beispiel für diesen ungehinderten Austausch von Informationen. Es sollte eben nicht nur möglich sein Berichte über die Lage in Osttimor aus den üblichen Medien und von den staatlichen indonesischen Stellen zu beziehen. Im Internet finden sich daneben schon seit Jahren unabhängige Informationen über die tatsächliche und bedrückende Lage dieses Landes unter indonesischer Besatzung. Solche Informationsquellen dürfen einfach nicht versiegen.

Es gibt schon seit einiger Zeit gute Möglichkeiten un zu verhindern, daß Seiten mit pornografischen Inhalten auch von Minderjährigen oder außerhalb jeglicher Kontrolle abgerufen werden können. Der Einsatz solcher Systeme wie beispielsweise AdultCheck sollte dazugehören, wenn man es den Nutzern eines Dienstes erlaubt – wie bei EXCITE – eigene Seiten auch mit pornografischen Bildern zu füllen.

Der Diensteanbieter sollte daneben von sich aus die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Seiten auf strafbare Inhalte untersuchen. Wer sich wie EXCITE in seinen Nutzungsbedingungen praktisch von jeglicher Verantwortung freistellen läßt und auch tatsächlich nichts unternimmt, spielt der Forderung nach einer verstärkten Überwachung und Zensur von staatlicher Seite direkt in die Hände.

Das Internet bildet das gesamte Spektrum der Interessen seiner Benutzer ab. Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, daß von Informationen zu politischen Themen bis hin zur Darstellung der menschlichen Sexualität so ziemlich alles zu finden ist, was auch sonst im menschlichen Zusammenleben außerhalb des Internets vorkommt. Das normale Leben ist durch Gesetze und ihre Anwendung geregelt. Auch das Internet unterliegt diesen Gesetzen. Nur ist ihre Anwendung und Durchsetzung ohne Mithilfe der weltweiten Internetgemeinde nicht oder nur erschwert möglich.

Bevor also stattliche Stellen anfangen mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen, sollte das Sauberhalten des Hofes hinter unserem globalen Internethaus von den Bewohnern dieses Hauses selbst gestaltet und durchgeführt werden. Natürlich muß auch die Polizei mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden, um Straftaten im Internet zu verfolgen. Aber auf Grundlage der schon bestehenden Gesetze, nicht mit immer neuen Überwachungsregeln.

Nur so bleibt die ungehinderte und unzensierte Verbreitung von Informationen ein fester Bestandteil des Internet. Nur vom Kommerz alleine (Geschäfte sind meist unverdächtig) kann und sollte das Internet nicht leben.

Und dann hoffen wir, daß es im Internet in den meisten Ländern der Welt weiterhin heißt: EINE ZENSUR FINDET NICHT STATT.

Ihr Web-Elch

P.S. Auch unser Technik-Tip ist selbsverständlich wie der ganze Rest des neuen Web-Elch lesenswert.

Ost-Timor im Netz

Mit den dramatischen Entwicklungen nach dem Unabhängigkeitsentscheid der osttimoresischen Bevölkerung ist diese ehemalige portugiesische Kolonie wieder in das Blickfeld der Weltöffentlichkeit zurückgekehrt.

Im Internet finden sich vielfältige unabhängige Informationsquellen zur derzeitigen Lage in Ost-Timor. Aber auch Hintergrundberichte zu den Geschehnissen während der indonesischen Besatzung. Auch die brutale Unterdrückung der Ost-Timoresen durch die indonesische Regierung – Indonesien ist immerhin eine der größten Nationen der Welt – verhinderte nicht, daß sich der Widerstand über das Internet formieren konnte.

Hier zeigt das Internet wieder einmal seine Funktion als Quelle unzensierter Berichte aus Krisenregionen. Davon war an dieser Stelle ja schon im letzten Monat zu berichten.

Indonesien bleibt, auch nach dem jetzt erfolgten Einsatz einer Friedenstruppe in Ost-Timor, mit seinen vielfältigen Spannungen innerhalb dieses Vielvölker-Inselreiches sicher noch lange Zeit eine der brisantesten Krisenregionen der Welt.

BBC World Nachrichten und Hintergründe aus der Region
www.easttimor.com Unabhängige Infos zu Ost-Timor und Indonesien

PC oder MAC – Die Glaubensfrage

Im Grunde ist die Rechnerplattform bei der Erstellung und Betrachtung einer Internetseite egal. Beinahe jeder Computer und die meisten Betriebssysteme können die für das Webdesign notwendigen Arbeiten ausführen. Es reicht ein mehr oder weniger komfortabler HTML-Editor (ein Text Editor reicht auch), ein Grafikprogramm und zum Zugriff auf das Web ein Browser und ein TCP/IP Stack. Die gängisten Browser sind für meisten Hard- und Softwareplattformen erhältlich. Auch ein Editor und ein Grafikprogramm sind entweder extern erhältlich oder aber schon im Betriebssystem eingebaut. Steigen natürlich beim Nutzer die Ansprüche an die verwendeten Werkzeuge, scheiden bei Bevorzugung bestimmter Software einige Systeme aus. So ist z.B. das beliebte Photoshop oder Adobes Golive entweder nur für PC (Windows 9x, Windows NT) oder für den Apple Macintosh erhältlich.

Somit haben sich für den großflächigen Einsatz im Webdesign genau diese zwei Systeme qualifiziert. Zwischen den Anhängern der beiden Systeme kommt es im Dialog immer wieder zu Szenen, die einem Kreuzzug der einen oder anderen Seite für eine vermeintlich gerechte Sache gleichen.

Ist wirklich ein System besser als das andere? Oder handelt es sich hier nur um Schattenboxen? Der Web-Elch versucht anhand des Vergleiches der beiden Systeme etwas Licht in das Dunkel zu bringen. Wir stellen anhand einer Auflistung einiger wichtiger Bewertungsbereiche die Vor- und Nachteile der beiden Rechnerplattformen vor. Die Entscheidung müssen Sie dann aber trotzdem noch selber treffen. Denn soviel sei verraten: Das ideale System existiert nicht.
Leistungsfähigkeit
Erweiterbarkeit
Betriebssystem
Software
Bedienbarkeit
Preise
Fazit
Leistungsfähigkeit

Von einem modernen Rechner wird erwartet, daß er fast verzögerungsfrei auf Eingaben reagiert und subjektiv ausreichend schnell wirkt. Gerade bei der Grafikbearbeitung, die beim Webdesign häufig vorkommt, sollte die Arbeit mit den Programmem zügig von der Hand gehen.

Ein Windows-PC (kurz Wintel genannt) bietet meist einen Prozessor der neuesten Pentiumgeneration (Pentium II, Celeron oder PentiumIII) und verfügt über ein CD-ROM, eine ausreichend schnelle Grafikkarte und mehr oder weniger viel Arbeitsspeicher und Festplattenkapazität. Unter einer Ausstattung mit mindestens 128 MB Speicher sollte man allerdings kein System mehr anschaffen. Das gleiche gilt auch für die installierte Plattenkapazität. Bei Preisen von 300 DM für 15 GB ist hier Sparen nicht angesagt.

Die Art und Geschwindigkeit des Prozessors wird zwar in der Werbung immer groß hervorgehoben, ist aber nicht mehr so entscheidend. Ein Prozessor der o.g. Art mit mindestens 350 MHz ist ausreichend schnell. Mehr MHz sind meist nur Augenwischerei. Ein Auto wird schließlich auch nicht nur über die PS-Zahl verkauft. Hoffentlich …

Ein Macintosh (Mac) System ist nach der Umstrukturierung der Firma Apple nur noch von Apple direkt zu erhalten. Lizenz- oder Nachbauten wie bei den Wintel-Systemen gibt es hier nicht mehr. Der eingesetzte G3 oder G4-Prozessor mit Taktfrequenzen ab 350 MHz und die weiteren Austattungsmerkmale unterscheiden sich in der Leistungsfähigkeit nicht von den Wintel-Systemen. Auch wenn Apple immer wieder bei der Vorstellung eines neuen Systems behauptet, daß es schneller als jeder Intel-basierte PC ist. Bei der täglichen Benutzung nivelliert sich dieser auf dem Papier durchaus bestehende Unterschied wieder.

Eine vernünftige Ausstattung setzt auch hier wieder mindestens 128 MB Speicher und große Festplatten voraus. Aufgrund des eingesetzten Betriebssystems ist sogar eher ein größerer Arbeitsspeicher wünschenswert. CD-ROMs und die weitere eingesetzte Technik entsprechen leistungsmäßig dem Wintel-Pendant.

Die erste Runde geht somit unentscheiden aus. Sowohl Wintel als auch Mac sind ausreichend leistungsfähig für den Einsatz beim Webdesign.

Erweiterbarkeit

Der Wintel-PC war schon seit jeher durch eine offene Architektur jederzeit problemlos erweiterbar. Durch den Einsatz von ISA-, PCI- oder AGP-Steckkarten kann die Leistungsfähigkeit und Ausstattung an geänderte Anforderungen angepasst werden. Auch der Tausch von Prozessoren, die Erweiterung des Speichers oder der Einsatz weiterer Speichermedien (Festplatten, ZIP, CD-Brenner usw) ist ohne Schwierigkeiten möglich. Das auch extern Geräte wie Scanner, Modem, Drucker oder Bildschirme in reichhaltiger Auswahl zur Verfügung stehen, versteht sich in der Wintel-Welt praktisch von selbst.

Die ersten Mac-Systeme waren hingegen nur mit Modulen von Apple selbst aufrüstbar. Dies bedeutete einerseits gewisse Einschränkungen in der Auswahl der Erweiterungen, aber auch einen meist deutlich höheren Preis für eine Um- oder Aufrüstung.

Mit der Einführung der neuen Modelle auf PowerPC Basis setzt aber auch Apple vermehrt Standard (Wintel) Komponenten ein. PCI-Karten, Speicher, Festplatten und externe Geräte können mittlerweile fast beliebig eingesetzt werden. Nur ist oftmals die Unterstützung von Seiten der Hersteller im Bezug auf die Lauffähigkeit der Produkte im Mac (Treiber!!) nicht optimal. Bei einer auch für den Mac einsetzbaren Erweiterung muß man weiterhin mit etwas höheren Preise kalkulieren.

Im Bereich Erweiterbarkeit bildet sich ein kleiner Vorteil für Wintel. Hauptsächlich zurückzuführen auf die größere Verbreitung und die Vielfalt in diesem Hardwarebereich. Aber der Mac holt auf. Gerade nach dem Einsatz der USB-Technik für den Anschluß externer Geräte kommt Bewegung in den Markt und die Preise.

Betriebssystem

Das Wintel-System Windows ist mittlerweile in der Version 98 ein durchaus brauchbares und stabiles Betriebssystem geworden. Entgegen allen Vorurteilen, die meist eher Anti-Microsoft-Phobien entstammen, bietet es im Vergleich zum Mac mehr Möglichkeiten und unterstützt so z.B. echtes Multitasking. Auch die Verwaltung des Speichers ist besser gelöst und führt nicht so häufig zu Abstürzen. Da auch das neueste Windows immer noch auf einem DOS-Kern basiert, läßt sich auch 15 Jahre alte Software meist ohne größere Schwierigkeiten einsetzen. Allerdings überfordern die über die Jahr gewachsenen Möglichkeiten des Systems im Bezug auf die Konfiguration oftmals den Einsteiger oder Nur-Anwender.

Dem Mac-System (Version 8.6 ist aktuell) merkt man deutlich an, daß es langsam in die Jahre kommt. Apple versucht zwar schon seit Jahren das System auf moderne Füße zu stellen. Verwirrt aber den Anwender durch immer neue und nicht sehr stringente Entwicklungsstrategien. Multitasking funktioniert nur kooperativ. Ein amoklaufendes Programm kann durchaus den gesamtem Rechner abstürzen lassen. Auch die Speicherverwaltung ist nicht so optimal gelöst. Mac-Programme benötigen oft mehr eingebauten Speicher als vergleichbare Windows-Programme. Ob und wie alte Programme auf neuen Versionen des Betriebssystems laufen (Abwärtskompatibilität) gleicht meist eher einem Quiz.

Das Betriebssystem der Wintel-Systeme hat im Vergleich klar die Nase vor. Allen Rufen gegen ein Microsoftmonopol zum Trotz. Und hat nicht auch Apple ein Monopol beim eigenen Betriebssystem? Ob und wie neue Mac-Systeme sich verhalten und wie ihre Stabilität verbessert wird, erscheint im Moment leider immer noch etwas unklar. Trotzdem kann man natürlich auch mit dem Mac-System arbeiten und die anfallenden Aufgaben erledigen.

Software

Dieser Abschnitt fällt eher kurz aus. War es früher durchaus so, daß gerade im Bereich der Grafiksoftware der Mac einen klaren Vorteil ausspielen konnte, erscheinen mittlerweile die Programme in gleicher Version für beide Systeme.

Daten können zwischen Wintel und Mac problemlos ausgetauscht werden. Die Einbindung beider Systeme in gemeinsame Netzwerke stellt auch keine Hürde dar. Im Funktionsumfang gleichen sich z.B. Photoshop für den Mac und für Windows bis in Details. Die Bedienung der Programme ist natürlich aufgrund der verschiedenen Systeme durchaus unterschiedlich.

Ein klares Unentschieden. Weder Mac noch Wintel haben einen Vorteil bei der Softwareverfügbarkeit. Für beinahe jeden Zweck gibt es entweder identische Programme oder Programme mit gleichem Funktionsumfang. Programme für das Webdesign gibt es für beide Systeme in hoher Qualität.

Bedienbarkeit

Ein eher philosophisches Problem. Mac und Wintel lassen sich beide einfach bedienen. Durch die weite Verbreitung der Wintel-Systeme ist deren Bedienung natürlich scheinbar eingängiger. Aber ein langjähriger Mac-Anwender findet sich dort ohne Probleme zurecht. Umgekehrt gilt natürlich auch, daß der Mac für einfacher bedienbar gehalten wird. Aber diesen kann ein Wintel-Benutzer ebenfalls ohne größere Verrenkungen bedienen.

Beide Systeme haben über die Jahre immer wieder Ideen des jeweils anderen aufgenommen und für sich adaptiert. Nur die leidige Beschränkung der Apple-Maus auf nur eine Taste stört. Um die Funktion der zweiten oder dritten Maustaste des Wintel-PCs zu simulieren müssen immer noch die CTRL oder andere Tasten mitgedrückt werden. Dabei wäre es sicher für Apple einfach die Maus mit einer Taste mehr auszustatten.

Ob man es besser findet, daß die Menüleiste eines Programmes immer oben ist (Mac) oder am jeweiligen Programmfenster befestigt wird (Wintel) ist eher eine Geschmacksfrage, denn ein gravierender Bedienunterschied. Wer mit dem einen oder anderen System in die Computerei hineingewachsen ist, findet sein jeweiliges System zwar besser und einfacher. Aber im Grunde besteht kein Unterschied in der Bedienbarkeit.

Preise

Hier findet man die größten und vielleicht auch entscheidensten Unterschiede. Durch die enorme Vielfalt der Anbieter auf dem Wintel-Markt herrscht ein gnadenloser Verdrängungwettbewerb. Dieser Kampf um Marktanteile wird hauptsächlich über den Preis ausgetragen.

Ein typisches Wintel-System steht hier stellvertretend als Preisbeispiel:

IBM Pentium III 500MHz
128 MB Speicher
10,2 GB Festplatte
40x CD-ROM
16 MB Grafikkarte
Sound
Maus + Tastatur
17″ Monitor

2498,- DM (entnommen dem neuesten Vobis-Prospekt)

Oftmals findet man sogar ein ähnlich ausgestattes System für komplett unter 2000,- DM. Da man in so ziemlich jedem Elektromarkt, aber auch bei Aldi, einen Wintel-PC kaufen kann, lohnt sich der Preisvergleich.

Einen Mac gibt es hingegen nur von einem Hersteller. Apple hat alle Lizenzen für Nachbauten zurückgezogen und so zwar seine wirtschaftlich Lage massiv verbessert, aber auch jeglichen Wettbewerb unterbunden. Ein typischer Mac sieht in der Kalkulation daher etwas anders aus:

G3 Powermac 450 MHz
128 MB Speicher
9 GB Festplatte
24x CD-ROM
16 MB Grafikkarte
Sound
Maus + Tastatur
17″ Monitor

7067,- DM

Mehr als das Doppelte für den Mac. Sicher ist das Gehäuse schöner, aber diese Preise sind eigentlich unakzeptabel hoch.

Ein großer Minuspunkt für den Mac. Er ist meist einfach zu teuer. Auch Zusatzgeräte sind oftmals mehr als doppelt so teuer, wie das vergleichbare Wintelgegenstück.

Fazit:

Nach den Fakten eigentlich ein klarer Punktsieg für Wintel. Doch, bei der täglichen Arbeit des Webdesigners leisten beide Systeme gute Unterstützung. Sie sind gleichwertig. Nur der hohe Preis des Mac wirkt abschreckend.

Warum werden dann trotzdem beim Webdesign eher Macs als Wintel-PCs eingesetzt? Oftmals passiert Webdesign im Umfeld der Kreativen, also in Werbeagenturen usw. Diese Gruppen setzen schon seit jeher Mac-Systeme ein. Hier ist es eher ein historischer denn ein rationaler Grund auch weiterhin den Mac vorzuziehen.

Auch der Wintel-PC könnte dort problemlos eingesetzt werden. Es bleibt also doch eher bei einer Glaubensfrage. Oder besser wäre es in diesem Zusammenhang von dem persönlichen Geschmack zu sprechen. Schließlich fahren wir ja auch nicht alle japanische Kleinwagen nur weil es vernünftiger und preiswerter ist.

Man muß selber entscheiden, welches System man für das Webdesign einsetzt. Ein Fehlgriff ist keines von beiden.

Die dunklen Seiten des Internet: Kinderpornografie für Jedermann

Im Grunde sollten diesen Monat die Möglichkeiten der Personalisierung und der Erstellung einer eigenen Homepage bei den Suchdiensten – neudeutsch Portalen – wie Yahoo, Excite usw besprochen und verglichen werden.

Schon bei den ersten Gehversuchen im Community-Bereich von Excite ist der Web-Elch aber auf erschreckende Funde gestossen. In einigen privaten Bereichen wird anhand von Bildern der Mißbrauch von Kindern vorgeführt. Excite beteiligt sich – unwissentlich ? – an der Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet.

Was aber ist überhaupt Kinderpornografie. Wenn in Medienberichten über das Internet berichtet wird, stehen entweder große geschäftliche Erfolge oder aber ebendiese Kinderpornografie regelmäßig im Mittelpunkt des Interesses. Für Aussenstehende erscheint bei flüchtiger Betrachtung das gesamte Internet als ein Treffpunkt pädophiler Straftäter.

Die Definition von Kinderpornografie und die Strafbarkeit der Verbreitung wird in Deutschland durch die Paragrafen 176, 176a und b und den Paragrafen 184 des Strafgesetzbuches geregelt. Demnach ist Kinderpornografie die Darstellung von sexuellen Handlungen an oder mit Kindern unter 14 Jahren und deren Festhalten in Bild und Ton. Nach strenger Auslegung des §184 Abs. 3 fällt auch Excite unter die Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Denn dort werden ohne größere Sicherungsmaßnahmen kinderpornografische Darstellungen zur Betrachtung vorgehalten.

Natürlich findet sich Kinderpornografie nicht nur im Internet. Schon vor der massiven Verbreitung der elektronischen Kommunikation fanden Pädophile Mittel und Wege ihrem Treiben nachzugehen und Bildmaterial zu tauschen oder zu verkaufen. Ob Bilder per Post getauscht wurden oder man Videobänder aus Holland oder Dänemark anonym beziehen konnte, ein Markt für diese Art perverser Lustbefriedung war immer vorhanden. Das Internet erleichtert allerdings dieses Treiben enorm.

Darum ist – oder besser sollte – jeder Internetdiensteanbieter für diesen Bereich besonders sensibilisiert sein. Eine so einfache Möglichkeit wie in den Communities von Excite um seinem Treiben nachzugehen, finden Pädophile und andere Straftäter sicher nicht oft.

Mit einer einfachen Onlineanmeldung kann jeder Internetbenutzer Mitglied bei Excite werden. Dieses Anmeldeformular verlangt keinerlei tatsächliche Verifikation der eingebenen Daten. Weder der Name noch sonstige persönlichen Daten müssen der Wahrheit entsprechen. Nach spätestens einer Minute ist jedermann in der Lage einen eigenen persönlichen Community-Bereich bei Excite einzurichten.

In der Privacy Policy von Excite ist man besonders stolz darauf, keinerlei persönlichen Daten der Nutzer zu erheben, wenn diese nicht ausdrücklich damit einverstanden sind. Hier steht scheinbar der Schutz der einzelnen Person – auch der Pädophilen – über dem Schutz der Allgemeinheit und der Verfolgung von Straftaten. Wie soll Excite bei dieser Datenschutzphilosophie in der Lage sein den Strafverfolgungsbehörden Informationen über entdeckte Straftäter in den Communities zu liefern. Fast eine totale Sicherheit für jeden Pädophilen.

Selbst das Einrichten eines eigenen Bereiches bei Excite verlangt praktisch keinerlei Preisgabe persönlicher Daten und verhindert nicht das Aufspielen wie auch immer gearteter illegaler Inhalte. Das simple Eingeben eines Community-Namens und einer kurzen Inhaltsangabe genügt. Wenn nicht gewünscht, taucht die Community niemals im offiziellen Verzeichnis bei Excite auf. Und welcher Pädophile will das schon?

Somit besteht die Möglichkeit völlig ohne Kontrolle einen Platz zu schaffen, um Bilder, andere Dateien aber auch Kontaktadressen auszutauschen. Zwar verlangt Excite bei der Erstellung der Community die Angabe, ob sogenanntes Adult Material – Pornografie – in der Community abrufbar ist. Aber der dadurch entstehende Schutz ist lediglich das Vorschalten einer Warnseite für den Betrachter. Durch einfaches Klicken auf den OK-Button gelangt man dann ohne weitere Prüfung der Volljährigkeit an das gewünschte Bildmaterial.

Excite verlangt zwar in den Community Standards, daß kinderpornografische Inhalte nicht aufgespielt werden. Außerdem behält sich Excite das Recht vor, solche Seiten zu löschen und an die Behörden zu melden. Nur hat Excite ja gar keine verfolgbaren Daten für die Behörden. In diesen Standards wird auch erklärt, daß Excite zwar nach illegalen Inhalten sucht. Diese Suche wird aber eingeschränkt auf alle, nur ein paar oder gar keine Bereiche der Communities (“… monitor some, all, or no areas …”). Die lasche Kontrolle beim Erstellen einer Community läßt eher auf “no areas” schliessen.

Nach der Entdeckung dieses Bildmaterials haben wir uns direkt an die spezielle Abteilung des LKA Bayern in München gewandt. In München besteht schon seit einiger Zeit eine Ermittlungsgruppe, die sich mit der Aufklärung von Straftaten im Internet beschäftigt. Kinderpornografie ist einer der Schwerpunkte dieser Arbeit.

Es werden dort aber nicht nur Anzeigen aufgenommen und die Beweise für die Verfolgung gesichert. Auch die eigenständige Ermittlung ohne besonderen Verdacht (also das Surfen im Internet) gehört zu den Aufgaben der Beamten. Bei einem solchen Fall wie dem Fund von Kinderpornografie bei Excite werden zuerst anhand der Internetadressen die Beweise gesichert und dann an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet.

Im Fall Excite geht beispielsweise eine Meldung über das BKA an den amerikanischen Customs Service und die IP in Washington. Diese verfolgen auf der Grundlage der eigenen bestehenden Gesetze den Fall weiter. Natürlich ist auch in den USA der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie analog zu den deutschen Gesetzen unter Strafe gestellt.

In den anderen Bundesländern stellt sich die Lage im Bezug auf die Ermittlungsfähigkeit der Polizei im Internet durchaus anders dar. Bayern hat schon sehr früh das Potential des Internet für die Verbreitung von illegalem Material erkannt. Aber z.B. in Niedersachsen werden die örtlichen Polizeibehörden vom LKA nicht durch eine eigene Sondergruppe in diesem Bereich unterstützt. Die Verfolgung gemeldeter Kinderpornografie im Internet wird von der Kripo vor Ort durchgeführt. Und die technische Ausstattung aber auch das Wissen sind nicht überall auf dem gleichen Stand.

So stehen einer Zahl von 600 gemeldeten Fällen im Zusammenhang mit Kinderpornografie im Internet beim LKA Bayern nur 38 Meldungen im Bereich des LKA Sachsen-Anhalt gegenüber. Nicht jedes Bundesland ermittelt gleich intensiv im Internet. Die meisten Bundesländer haben zwar spezielle Abteilungen für die Strafverfolgung in diesem Bereich. Diese werden aber nur bei einer Anzeige aktiv. Eine verdachtsunabhängige Suche im Internet wird nur in Bayern durchgeführt.

Die meisten Landeskriminalämter überlassen die weitere Ermittlung in solchen Fällen, speziell bei Straftaten im Ausland, dem BKA. Auf der Grundlage eines Innenministerbeschlusses hat das BKA die Ermittlungen im Bereich Kinderpornografie im Internet übernommen. Eine 12 köpfige Sondergruppe beschäftigt sich hier mit ca. 1500 Fällen pro Jahr. Davon betreffen 900 im Ausland begangene Staftaten oder auf ausländischen Servern – wie Excite – gehostete Angebote. Eine zentrale Datenbank für diesen Bereich ist beim BKA derzeit im Aufbau. Damit sollen Doppelermittlungen ausgeschlossen und der Austausch von Informationen erleichtert werden.

Wenn man beim Surfen im Internet zufällig – auch das aktive Suchen kann strafbar sein – auf Kinderpornografie stößt, wendet man sich am besten mit seiner Anzeige entweder an das LKA Bayern oder man nutzt das Meldesystem der Aktion “Netz gegen Kinderporno” der Zeitschrift CT. Hier werden auf Wunsch anonymisierte Meldungen an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Aber auch die anderen Bundesländer und das BKA nehmen Anzeigen in diesem Bereich über das Internet entgegen.

Die Verfolgung solcher Straftaten auch und gerade im Internet ist also durchaus gewährleistet. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden funktioniert nach Aussage des BKA nahezu reibungslos. Die Aufkärungsquote ist erfreulich hoch. Die Öffentlichkeit ist für dieses Thema nicht zuletzt durch vielfältige Aktionen verschiedenster Gruppen hoch sensibilisiert und unterstützt die Behörden tatkräftig durch Meldungen und Anzeigen bei dem Kampf gegen Kinderpornografie im Netz.

Warum machen es dann Dienste wie Excite und Co. potentiellen Straftätern so einfach ihrem illegalen Treiben nachzugehen. Kann oder will man dort nicht die Probleme sehen. Mit jedem Fall wie hier bei Excite mit den laschen Sicherheits- und Schutzvorkehrungen werden die Rufe nach weiterer und besserer Kontrolle des Datenverkehrs im Internet immer lauter.

Es bedarf aber keiner neuen und schärferen Gesetzgebung. Auch eine Zensur bestimmter Internetinhalte ist unerwünscht. Bestehende Gesetze und Regelungen müssen nur konsequent und von jedem Beteiligten angewendet werden. Wer sich wie Excite aus jeder Verantwortung faktisch freitstellt und Kinderschändern Tür und Tor im Internet öffnet, leistet nicht nur seinem eigenen Dienst sondern der gesamten freien Verbreitung von Informationen im Internet keine guten Dienste.

Weiterführende Links zum Thema
http://www.dksb.de/ Deutscher Kinderschutzbund e.V.
http://www.heise.de/ct/Netz_gegen_Kinderporno/ Aktion der Zeitschrift CT
http://www.polizei.bayern.de/schutz/kriminal/kinder/index.htm Das LKA Bayern und das PP München
http://195.20.226.2/tdh/aktion/kids.html Kampagne KiDs – Kinder im Datennetz schützen
http://www.excite.com Ein Beispiel für laschen Umgang mit Kinderpornografie
Der Web-Elch zur Lage des Internet: Vom Umgang mit der grenzenlosen Freiheit.